Zitat von dino79sbg@venia Wie du sicher weisst, können dir als Deutsche/-r diese Blitzerkästen wurscht sein.
Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland- mit der Ausnahme von Österreich- derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. (Quelle ADAC).
In Antwort auf:dir schmeckt eben nur nicht, dass du, obwohl du "ein heiden Geld" bezahlt hast, nicht durchrauschen konntest
Damit hast Du es eigentlich auf den Punkt gebracht. Ich bezahle viel Geld dafür, dass ich die höherwertigen (schnelleren!) Straßen benutzen kann. Dann erwarte ich aber auch, dass ich für mein bezahltes Geld einen Vorteil (nämlich kürzere Fahrzeit) habe. Wenn ich diesen Zeitvorteil am Ende in einem Stau, den die Autobahnverwaltung provoziert, wieder einbüße, empfinde ich die 20 Euro, die ich dann bezahle, nachdem ich eine Stunde im Stau verbracht, habe tatsächlich nur noch als Abzocke. So schaut's aus!
In Antwort auf:Dann muss man die An- und Abreise eben anderst planen; ich fahre z.B. niemals an einem Freitag oder Samstag
Dann hast Du wohl ein eigenes Haus in Kroatien? Der stinknormale Kroatien-Urlaub muss sich notgedrungen daran halten, dass Ferienhäuser nur von Samstag bis Samstag vermietet werden.
In Antwort auf:Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. (Quelle ADAC).
Bis auf Geschwindigkeitsübertretungen mit Fotos von hinten, da hilft auch keine Vollstreckungshilfevereinbarung - aber das hatten wir ja schon ....
In Antwort auf:Der stinknormale Kroatien-Urlaub muss sich notgedrungen daran halten, dass Ferienhäuser nur von Samstag bis Samstag vermietet werden.
Da möchte ich widersprechen. Ich fahre bereits seit über 10 Jahren 1 bis 2 x jährlich nach Kroatien. Noch nie bin ich an einem Samstag an- oder abgereist. Erst vor ca. 2 Jahren habe ich hier im Kroatien-Forum gelesen, dass der Samstag An- und Abreisetag ist. Nun mit diesem Wissen ausgestattet, bin ich natürlich daran interessiert erst recht an anderen Wochentagen zu reisen, denn Staus liebe ich auch nicht.
Übrigens ich fahre in kein eigenes Haus und habe bereits etliche verschiedene Unterkünfte gehabt.
Die An- und Abreise ist also auch an anderen Tagen, als Samstag, möglich.
In Antwort auf:Erst vor ca. 2 Jahren habe ich hier im Kroatien-Forum gelesen, dass der Samstag An- und Abreisetag ist.
Ein Mann stirbt und kommt in die Hölle.
Dort ist es bei weitem nicht so schlimm wie erwartet und er kann sein Dasein in vollen Zügen genießen: Er hat sehr gutes Essen und alle anderen Vergnügungen, die er zu seinem Glück braucht. So geht er durch die Gegend und kommt zu einer großen Mauer. Dort ist ein Fenster durch das er durchschaut und Menschen sieht, die aufs grausamste gefoltert werden. Er fragt den Teufel was das denn für Menschen seien, da die Hölle ja ansonsten so schön wäre. Der Teufel antwortet: "Das sind die Katholiken; die wollen das so..."
Entschuldige bitte, aber du tust so, als wäre eure Autobahn in Österreich perfekt. Wie oft bin ich schon durch Österreich gefahren und eine Spur von zwei war mehrere Kilometer gesperrt und die Geschwindigkeitsbegrenzung betrug entweder 60 oder 80 km/h. Und von einer Baustelle war nichts zu sehen. Kritik gibt es auch bei einigen Tunnels an der Autobahn – Einspurig! Und auch hier wieder Geschwindigkeitsbegrenzung entweder 60 oder 80 km/h.
Edit: Hab noch was vergessen. Wie ist das denn teilweise mit Autobahnstrecken in Österreich, die einem Rumpelpfad gleichen?
In Antwort auf:Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland- mit der Ausnahme von Österreich- derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. (Quelle ADAC).
Wie F.Rink schon schrieb: Dies gilt nicht für die von dir erwähnten Radarkästen, die ausschließlich Fotos von hinten liefern und daher den Lenker nicht zeigen!
In Antwort auf:Entschuldige bitte, aber du tust so, als wäre eure Autobahn in Österreich perfekt. Wie oft bin ich schon durch Österreich gefahren und eine Spur von zwei war mehrere Kilometer gesperrt und die Geschwindigkeitsbegrenzung betrug entweder 60 oder 80 km/h. Und von einer Baustelle war nichts zu sehen. Kritik gibt es auch bei einigen Tunnels an der Autobahn – Einspurig! Und auch hier wieder Geschwindigkeitsbegrenzung entweder 60 oder 80 km/h.
Was für ein Schwachsinn!!!
Du schreibst, als wäre die Autobahn in Ö die Autobahn der Österreicher. (Zitat: "eure Autobahn in Österreich") Ich bin Österreicher und kann dir sagen, es nicht unsere. Ich habe auf den Zustand und den Bau der Autobahn absolut keinen Einfluss - stell dir vor! Ist da bei "euch" in D etwa anders? Hm...
Und dann das mit der Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Baustelle Das glaubst ja wohl selber nicht, dass es da keinen Grund gab dafür. Meine Güte!
In Antwort auf:Und dann das mit der Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Baustelle Das glaubst ja wohl selber nicht, dass es da keinen Grund gab dafür. Meine Güte
Und wenn nur wer vergessen hat, die Tafel(n) wegzuräumem
In Antwort auf:Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland- mit der Ausnahme von Österreich- derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. (Quelle ADAC).
Wie F.Rink schon schrieb: Dies gilt nicht für die von dir erwähnten Radarkästen, die ausschließlich Fotos von hinten liefern und daher den Lenker nicht zeigen!
Das mag ja sein, da nur der Fahrzeughalter und nicht der Lenker festgestellt wird. Wenn der Fahrzeughalter nicht bezahlt, dann wird gegen den Fahrer des Fahrzeugs, der mittels Lenkererhebung ausgeforscht wird, ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Dann tritt die Verwaltungshilfevereinbarung mit Deutschland in Kraft. Den Rest möchte ich gar nicht mehr wissen.
In Antwort auf:Das mag ja sein, da nur der Fahrzeughalter und nicht der Lenker festgestellt wird. Wenn der Fahrzeughalter nicht bezahlt, dann wird gegen den Fahrer des Fahrzeugs, der mittels Lenkererhebung ausgeforscht wird, ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Dann tritt die Verwaltungshilfevereinbarung mit Deutschland in Kraft. Den Rest möchte ich gar nicht mehr wissen.
Danke für die Hinweise. Das hätte ich nicht für möglich gehalten. Man lernt eben ständig dazu. Trotzdem fahre ich nur nach Vorschrift, weil mein Urlaub schon im Auto beginnt und ich die Fahrt durch Ö immer wieder geniesse . Gruß, Venia
Der Fakt, dass österreichische Radarstrafen in D nicht vollzogen werden können, sollte auch nicht als Freibrief fürs Rasen verstanden werden. Es sind auch Zivilstreifen unterwegs oder es gibt Planquadrate. Da kommt man nicht mehr aus der Affäre raus. Nach Vorschrift zu fahren ist sicher kein Fehler, dann gibts auch später keine Jammereien hier im Forum (von wegen böse Polizisten usw.)
In Antwort auf:Entschuldige bitte, aber du tust so, als wäre eure Autobahn in Österreich perfekt.
Sorry, ich bin Deutscher - auch wenn ich in Linz wohne. "Meine" Autobahnen sind die österreichischen also nicht. Aber wie auch immer: nachdem wir raus waren aus Kroatien und uns irgendwie über die Landstraße bis nach Maribor gequält hatten, ging es ab Graz plötzlich zügig dahin. Genauso zügig wir vorher auf der kroatischen Autobahn. Nur mit dem Unterschied, dass wir auf der österreichischen Autobahn am Ende nicht eine Stunde im Stau gestanden haben, um Unmengen Geld zu bezahlen.
@Thofroe: das klingt gut, aber zeig mir mal das Ferienhaus, was man im Inernet buchen kann und bei dem man im Juli (oder gar in der Hauptsaison!) an einem Wochentag an- bzw. abreisen kann ohne es gleich für zwei Wochen mieten zu müssen. Ich glaube, das gibt's nicht.
Ist ja gut, dass Blitzerstrafen aus Ö in D nicht bezahlt werden müssen. Aber ich will ja irgendwann wieder durch Österreich fahren und kann dann bei einer Verkehrskontrolle für vorgenannte Tat zur Kasse gebeten werden. mr3
Da ich nun keine schulpflichtigen Kinder mehr habe, fahre ich nicht mehr in den Monaten Juli und August nach Kroatien. Mein letzter Urlaub in der Hauptsaison war im Juli 2004 in Promajna. Im Oktober zuvor war ich in Brela und war in diesem Urlaub unter anderem in Promaja im Restaurant Hajduk wunderbar essen. Dabei habe ich mitbekommen, dass dort auch Ferienwohnungen vermietet werden. Anfang 2004 beschlossen wir dort Urlaub zu machen. Also habe ich die Telefonnummer im Internet rausgesucht, habe angerufen und gebucht. In diesem Fall hat´s also geklappt. Ich würde sagen, rechtzeitige Quartiersuche garantiert auch andere Reisetermine als nur Sa zu Sa. Nach 2004 war ich entweder im Juni oder September unterwegs. Da bin ich auch nicht samstags angereist. Im vorigen Jahr war ich im September in Porec und habe auch über Internet gebucht. o.K. September ist keine Hauptsaison. Meistens fahre ich nach Tribunj in die Pension Aurora. Auch dafür kann man über das Internet buchen. Auf Grund der fantastischen Lage ist dort meist längerfristig ausgebucht. Es ist daher erforderlich rechtzeitig anzufragen. Der Anreisetag ist dabei variabel. Es gibt also durchaus Beispiele, für die Möglichkeit den An- und Abreisetag individuell zu gestalten.
Ich würde somit jedem empfehlen, sich möglichst frühzeitig um das gewünschte Ferienquartier zum Wunschtermin zu kümmern. Dann sollte es eigentlich auch klappen.
In Antwort auf:Ist ja gut, dass Blitzerstrafen aus Ö in D nicht bezahlt werden müssen. Aber ich will ja irgendwann wieder durch Österreich fahren und kann dann bei einer Verkehrskontrolle für vorgenannte Tat zur Kasse gebeten werden.
In Antwort auf:Damit hast Du es eigentlich auf den Punkt gebracht. Ich bezahle viel Geld dafür, dass ich die höherwertigen (schnelleren!) Straßen benutzen kann. Dann erwarte ich aber auch, dass ich für mein bezahltes Geld einen Vorteil.......
Oh weh-oh weh, na DEIN Vermieter möcht ich ja nicht sein, bist womöglich auch ein "Mitdemhandtuchfrühmorgensplatzreservierer" !?.......
In Antwort auf:Dann hast Du wohl ein eigenes Haus in Kroatien? Der stinknormale Kroatien-Urlaub muss sich notgedrungen daran halten, dass Ferienhäuser nur von Samstag bis Samstag vermietet werden.
Haus ja - aber nicht an der Küste, bin also Nomade und hatte (wie unser Forums-Guru auch schon schrieb..) noch nie Probleme was zu bekommen...!
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.