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 Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien
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Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.649

27.06.2014 12:04
#41 RE: Strafzettel Antworten

Zitat von bigger im Beitrag #40

Kennst du die Verjährungsfristen in Kroatien ? Hier gilt nicht die deutsche von 3 Monaten, Ösiland hat z.B. 6 Monate.
Ich würde lieber zahlen, da innerhalb der EU die Rechtshilfe immer mehr ausgeweitet wird. Und Anwälte kosten...
http://www.slobodnadalmacija.hr/Novosti/...94/Default.aspx

edit: Wer hat es eigentlich nötig, die Parkgebühr zu prellen ???


Wir reden hier aber nicht von 3 oder 6 Monaten, sondern von fast 4 Jahren!

________________________
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bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

27.06.2014 12:34
#42 RE: Strafzettel Antworten

Zitat von Vera im Beitrag #41


Wir reden hier aber nicht von 3 oder 6 Monaten, sondern von fast 4 Jahren!


Ja warum denn nicht ? Es ist ein Verkehrsverstoß, der bestraft werden kann. Und wenn das in Kroatien über 10 Jahre möglich sein sollte, ist das so.
Dumm gelaufen, wenn das wirklich durchgeht.
Tipp : Gleich bezahlen !



http://www.propisi.hr/print.php?id=3449 Clanak 13 = 4 Jahre Verjährungsfrist.

Kalelarga Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 176

27.07.2014 13:58
#43 RE: Strafzettel Antworten

Habe heute ebenfalls das Schrieben bekommen - vor 3 Jahren Strafzettel in Zadar nicht bezahlt - nund Forderung 169€
Der Anwalt ist aus Berlin.

Werde das meinem Anwalt übergeben. Ob ich falch geparkt habe weiß ich nicht. Ne Mahnung habe ich auch nicht bekommen, also sehen die kein Geld von mir.

Werden wohl die Strafzettel an die Anwälte verkauft!

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

27.07.2014 16:48
#44 RE: Strafzettel Antworten

Zitat
Es ist ein Verkehrsverstoß, der bestraft werden kann.


Zunächst einmal muss dieser "Verkehrsverstoß" bewiesen werden !!
Das Schreiben eines Rechtsanwaltes beweist rein garnichts.
Sofern der wirklich eine gerichtliche Eintreibung der "Strafe" betreibt würde ich ihn auffordern,
den Verstoß zu beweisen. In einem evtl. Gerichtsverfahren muss er diesen Beweis ohnehin antreten.
Zunächst einmal stünde Aussage gegen Aussage .....

Kalelarga Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 176

27.07.2014 17:20
#45 RE: Strafzettel Antworten

Der Anwalt schein im Netz bekannt zu sein.

Verstoß hin oder her - natürlich zahle ich einen Verstoß von 20 oder 25€ wenn das Ticket bei 5€ lag - aber keine 169€!!

Wo ist den hier die Mahnung bzw. die zweite Mahnung

Galathea ( gelöscht )
Beiträge:

30.07.2014 19:47
#46 RE: Strafzettel Antworten

Ich habe das Gefühl, viele vergessen, dass Kroatien jetzt ein Teil der EU ist. Damit ist es vorbei mit "ich zahle nicht"

fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.588

30.07.2014 20:46
#47 RE: Strafzettel Antworten

Zitat
Werden wohl die Strafzettel an die Anwälte verkauft!

...Erinnert stark an die zur Zeit sehr aktuellen Abmahnungen, es soll Kanzleien geben, die nichts anderes mehr machen....

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

31.07.2014 07:35
#48 RE: Strafzettel Antworten

Zitat von fredinada im Beitrag #47

Zitat
Werden wohl die Strafzettel an die Anwälte verkauft!
...Erinnert stark an die zur Zeit sehr aktuellen Abmahnungen, es soll Kanzleien geben, die nichts anderes mehr machen....



Das sind jene Damen und Herren, welche, wie auch immer, ihr Examen mit Ach und Krach geschafft- und von der Juristerei keine Ahnung haben, deren Wissen gerade mal dazu ausreicht Unwissenden das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Sozusagen die Pfandflaschensammler der Rechtswissenschaften!

Lieber einen Thun als nix tun!

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

31.07.2014 08:00
#49 RE: Strafzettel Antworten

Zitat
Ich habe das Gefühl, viele vergessen, dass Kroatien jetzt ein Teil der EU ist. Damit ist es vorbei mit "ich zahle nicht


Was hat das mit den Strafzetteln zu tun ??

venia Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 183

31.07.2014 12:29
#50 RE: Strafzettel Antworten

Deutschland hat bis heute mit Kroatien kein Rechtshilfeabkommen beschlossen. In Kroatien gilt die Halterhaftung in Deutschland nicht, § 87b Abs3 Nr.9 IRG Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Ich rate nur mit dem betroffenen Auto nicht mehr einzureisen.

Claus Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 2.801

31.07.2014 13:09
#51 RE: Strafzettel Antworten

Zitat von ribar im Beitrag #48
Zitat von fredinada im Beitrag #47

Zitat
Werden wohl die Strafzettel an die Anwälte verkauft!
...Erinnert stark an die zur Zeit sehr aktuellen Abmahnungen, es soll Kanzleien geben, die nichts anderes mehr machen....


Das sind jene Damen und Herren, welche, wie auch immer, ihr Examen mit Ach und Krach geschafft- und von der Juristerei keine Ahnung haben, deren Wissen gerade mal dazu ausreicht Unwissenden das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Sozusagen die Pfandflaschensammler der Rechtswissenschaften!




Du sagst es Ribar, genau so ist es

venia Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 183

31.07.2014 13:53
#52 RE: Strafzettel Antworten

Sie werden u.a. auch als Küchentischanwälte bezeichnet.

holzmichel Offline



Beiträge: 336

27.08.2014 00:00
#53 RE: Welche Kosten auf welchen Autobahnen??? Antworten

Da ich nicht weis wo sonst poste ich es hier. Ein Knöllchen in Kroatien und seine Folgen

Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

Kroatien-Trans Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.109

27.08.2014 00:13
#54 RE: Strafzettel Antworten

Danke holzmichel für den Link, sehr informative für Vielfahrer in Kroatien. Habe selbst erst vor knapp drei Wochen in Kroatien ein Knöllchen bezahlt, aber Dank meiner kroatischen Freunde nur die Mindeststrafe ( mit Quittung ) !

-

Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !

holzmichel Offline



Beiträge: 336

27.08.2014 00:20
#55 RE: Welche Kosten auf welchen Autobahnen??? Antworten

danke an wenn auch immer für's verschieben auf den richtigen platz

Kroatien-Trans Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.109

27.08.2014 00:23
#56 RE: Welche Kosten auf welchen Autobahnen??? Antworten

Dafür ist meine Antwort im "Nichts" gelandet !

-

Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !

holzmichel Offline



Beiträge: 336

27.08.2014 00:26
#57 RE: Welche Kosten auf welchen Autobahnen??? Antworten

so'n pech aber auch schreib sie hier einfach nochmal

Kroatien-Trans Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.109

27.08.2014 00:28
#58 RE: Welche Kosten auf welchen Autobahnen??? Antworten

Ist mittlerweile auch unter Straffzettel zugeordnet worden !

-

Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.755

13.11.2014 12:07
#59 Knöllchen aus Kroatien Antworten

Ich schiebe den alten Strafzettel-trööt nochmal hoch,

unbedingt erst hier lesen, daraus ist alles ersichtlich: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

Zur Sache: mittlerweile haben schon drei meiner Bekannten Schreiben von zwei deutschen Anwälten erhalten (ich nicht, ich ziehe auch in Kroatien brav Parktickets!), in denen sie aufgefordert werden, rund 160 Euro zu überweisen, weil sie vor drei oder vier Jahren mal irgendwo in Kroatien ohne Parkschein geparkt haben - einer in Biograd, einer in Osijek und einer in Zadar.

Um neuerlichen blabla-Grundsatzdiskussionen vorzubeugen, ganz kurz zur Rechtslage (ohne Gewähr):

Wenn man eine Anzeige von der kroatischen Polizei bekommt, weil man z.B. zu schnell gefahren ist, verkehrsbehindernd geparkt hat oder betrunken gefahren ist und das amtliche Bußgeld nicht bezahlt, dann kann die kroatische Polizei über das Bundesamt für Justiz um Vollstreckungshilfe ersuchen, und den Bußgeldbescheid des Bundesamtes sollte man, wenn man nicht schriftlich fristgerecht Widerspruch einlegt, tunlichst bezahlen, sonst steht eines Tages die Polizei vor der Tür.

Wenn man hingegen in Kroatien auf einem im Auftrag der Stadtverwaltung von einer Firma (d.d.o) bewirtschafteten Parkplatz die Gebühr nicht bezahlt, dann ist das kein Verstoß gegen öffentliches (Straf)recht, sondern eine privatrechtliche Angelegenheit. Das heißt: die Firma (bzw. der von ihr beauftragte deutsche Rechtsanwalt) kann sehr wohl Forderungen und Gebühren geltend machen und eine entsprechende Zahlungsaufforderung versenden. Die kann man aber getrost in die Tonne kloppen, denn anders als im Verkehrsrecht gilt im Privatrecht weder die Halterhaftung noch das Tatortprinzip. Dazu gibt es sogar ein Urteil,

hier: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

Im Endergebnis bedeutet das, dass der Inkasso-Rechtsanwalt, wenn man seine Zahlungsaufforderung ignoriert, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen kann. Achtung: dieser wird ungeprüft vollstreckbar, wenn man ihm nicht fristgerecht widerspricht. Widerspricht man dem Manhbescheid, könnte der Anwalt theoretisch klagen. Gerichtsstand wäre dann jedoch der Wohnsitz des Beklagten, und anders als im Verkehrsrecht (Halterhaftung) wäre der klagende Anwalt beweislastpflichtig, d.h. er müsste vor Gericht beweisen, wer zur Tatzeit gefahren ist. Da er das aber nach Jahren wohl kaum kann, denke ich mal, dass es in diesen Fällen bis jetzt weder einen Mahnbescheid noch eine Klage gegeben hat.

Ganz offensichtlich verschicken diese ominösen Inkasso-Anwälte auf gut Glück hunderte derartiger "Mahnungen" in der Hoffnung, dass zumindest einige Leute aus Angst (Schreiben vom Rechtsanwalt!!!) zahlen - und wenn von Tausend nur jeder Zehnte bezahlt, dann sind das immerhin rund 15.000 Euro an Gebühreneinnahmen...

Da hier ja jede Menge Kroatien-Fahrer sind: hat jemand insoweit neue Erkenntnisse, insbesondere: hat schon jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen?

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

13.11.2014 14:02
#60 RE: Knöllchen aus Kroatien Antworten

Zitat von Kornatix
Wenn man eine Anzeige von der kroatischen Polizei bekommt, weil man z.B. zu schnell gefahren ist, verkehrsbehindernd geparkt hat oder betrunken gefahren ist und das amtliche Bußgeld nicht bezahlt, dann kann die kroatische Polizei über das Bundesamt für Justiz um Vollstreckungshilfe ersuchen, und den Bußgeldbescheid des Bundesamtes sollte man, wenn man nicht schriftlich fristgerecht Widerspruch einlegt, tunlichst bezahlen, sonst steht eines Tages die Polizei vor der Tür.


Das ist fast ganz richtig !
Aber es trifft nur dann zu, wenn der "Täter" zweifelsfrei feststeht !
Da es in Deutschland keine Halterhaftung bei solchen Fällen gibt kann der Halter nicht dafür haftbar gemacht werden.

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