Zitat von bigger im Beitrag #40 Kennst du die Verjährungsfristen in Kroatien ? Hier gilt nicht die deutsche von 3 Monaten, Ösiland hat z.B. 6 Monate. Ich würde lieber zahlen, da innerhalb der EU die Rechtshilfe immer mehr ausgeweitet wird. Und Anwälte kosten... http://www.slobodnadalmacija.hr/Novosti/...94/Default.aspx
edit: Wer hat es eigentlich nötig, die Parkgebühr zu prellen ???
Wir reden hier aber nicht von 3 oder 6 Monaten, sondern von fast 4 Jahren!
Wir reden hier aber nicht von 3 oder 6 Monaten, sondern von fast 4 Jahren!
Ja warum denn nicht ? Es ist ein Verkehrsverstoß, der bestraft werden kann. Und wenn das in Kroatien über 10 Jahre möglich sein sollte, ist das so. Dumm gelaufen, wenn das wirklich durchgeht. Tipp : Gleich bezahlen !
Habe heute ebenfalls das Schrieben bekommen - vor 3 Jahren Strafzettel in Zadar nicht bezahlt - nund Forderung 169€
Der Anwalt ist aus Berlin.
Werde das meinem Anwalt übergeben. Ob ich falch geparkt habe weiß ich nicht. Ne Mahnung habe ich auch nicht bekommen, also sehen die kein Geld von mir.
Werden wohl die Strafzettel an die Anwälte verkauft!
ZitatEs ist ein Verkehrsverstoß, der bestraft werden kann.
Zunächst einmal muss dieser "Verkehrsverstoß" bewiesen werden !! Das Schreiben eines Rechtsanwaltes beweist rein garnichts. Sofern der wirklich eine gerichtliche Eintreibung der "Strafe" betreibt würde ich ihn auffordern, den Verstoß zu beweisen. In einem evtl. Gerichtsverfahren muss er diesen Beweis ohnehin antreten. Zunächst einmal stünde Aussage gegen Aussage .....
ZitatWerden wohl die Strafzettel an die Anwälte verkauft!
...Erinnert stark an die zur Zeit sehr aktuellen Abmahnungen, es soll Kanzleien geben, die nichts anderes mehr machen....
Das sind jene Damen und Herren, welche, wie auch immer, ihr Examen mit Ach und Krach geschafft- und von der Juristerei keine Ahnung haben, deren Wissen gerade mal dazu ausreicht Unwissenden das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Sozusagen die Pfandflaschensammler der Rechtswissenschaften!
Deutschland hat bis heute mit Kroatien kein Rechtshilfeabkommen beschlossen. In Kroatien gilt die Halterhaftung in Deutschland nicht, § 87b Abs3 Nr.9 IRG Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Ich rate nur mit dem betroffenen Auto nicht mehr einzureisen.
ZitatWerden wohl die Strafzettel an die Anwälte verkauft!
...Erinnert stark an die zur Zeit sehr aktuellen Abmahnungen, es soll Kanzleien geben, die nichts anderes mehr machen....
Das sind jene Damen und Herren, welche, wie auch immer, ihr Examen mit Ach und Krach geschafft- und von der Juristerei keine Ahnung haben, deren Wissen gerade mal dazu ausreicht Unwissenden das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Sozusagen die Pfandflaschensammler der Rechtswissenschaften!
Danke holzmichel für den Link, sehr informative für Vielfahrer in Kroatien. Habe selbst erst vor knapp drei Wochen in Kroatien ein Knöllchen bezahlt, aber Dank meiner kroatischen Freunde nur die Mindeststrafe ( mit Quittung ) !
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Ich schiebe den alten Strafzettel-trööt nochmal hoch,
unbedingt erst hier lesen, daraus ist alles ersichtlich: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Zur Sache: mittlerweile haben schon drei meiner Bekannten Schreiben von zwei deutschen Anwälten erhalten (ich nicht, ich ziehe auch in Kroatien brav Parktickets!), in denen sie aufgefordert werden, rund 160 Euro zu überweisen, weil sie vor drei oder vier Jahren mal irgendwo in Kroatien ohne Parkschein geparkt haben - einer in Biograd, einer in Osijek und einer in Zadar.
Um neuerlichen blabla-Grundsatzdiskussionen vorzubeugen, ganz kurz zur Rechtslage (ohne Gewähr):
Wenn man eine Anzeige von der kroatischen Polizei bekommt, weil man z.B. zu schnell gefahren ist, verkehrsbehindernd geparkt hat oder betrunken gefahren ist und das amtliche Bußgeld nicht bezahlt, dann kann die kroatische Polizei über das Bundesamt für Justiz um Vollstreckungshilfe ersuchen, und den Bußgeldbescheid des Bundesamtes sollte man, wenn man nicht schriftlich fristgerecht Widerspruch einlegt, tunlichst bezahlen, sonst steht eines Tages die Polizei vor der Tür.
Wenn man hingegen in Kroatien auf einem im Auftrag der Stadtverwaltung von einer Firma (d.d.o) bewirtschafteten Parkplatz die Gebühr nicht bezahlt, dann ist das kein Verstoß gegen öffentliches (Straf)recht, sondern eine privatrechtliche Angelegenheit. Das heißt: die Firma (bzw. der von ihr beauftragte deutsche Rechtsanwalt) kann sehr wohl Forderungen und Gebühren geltend machen und eine entsprechende Zahlungsaufforderung versenden. Die kann man aber getrost in die Tonne kloppen, denn anders als im Verkehrsrecht gilt im Privatrecht weder die Halterhaftung noch das Tatortprinzip. Dazu gibt es sogar ein Urteil,
hier: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Im Endergebnis bedeutet das, dass der Inkasso-Rechtsanwalt, wenn man seine Zahlungsaufforderung ignoriert, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen kann. Achtung: dieser wird ungeprüft vollstreckbar, wenn man ihm nicht fristgerecht widerspricht. Widerspricht man dem Manhbescheid, könnte der Anwalt theoretisch klagen. Gerichtsstand wäre dann jedoch der Wohnsitz des Beklagten, und anders als im Verkehrsrecht (Halterhaftung) wäre der klagende Anwalt beweislastpflichtig, d.h. er müsste vor Gericht beweisen, wer zur Tatzeit gefahren ist. Da er das aber nach Jahren wohl kaum kann, denke ich mal, dass es in diesen Fällen bis jetzt weder einen Mahnbescheid noch eine Klage gegeben hat.
Ganz offensichtlich verschicken diese ominösen Inkasso-Anwälte auf gut Glück hunderte derartiger "Mahnungen" in der Hoffnung, dass zumindest einige Leute aus Angst (Schreiben vom Rechtsanwalt!!!) zahlen - und wenn von Tausend nur jeder Zehnte bezahlt, dann sind das immerhin rund 15.000 Euro an Gebühreneinnahmen...
Da hier ja jede Menge Kroatien-Fahrer sind: hat jemand insoweit neue Erkenntnisse, insbesondere: hat schon jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen?
Zitat von KornatixWenn man eine Anzeige von der kroatischen Polizei bekommt, weil man z.B. zu schnell gefahren ist, verkehrsbehindernd geparkt hat oder betrunken gefahren ist und das amtliche Bußgeld nicht bezahlt, dann kann die kroatische Polizei über das Bundesamt für Justiz um Vollstreckungshilfe ersuchen, und den Bußgeldbescheid des Bundesamtes sollte man, wenn man nicht schriftlich fristgerecht Widerspruch einlegt, tunlichst bezahlen, sonst steht eines Tages die Polizei vor der Tür.
Das ist fast ganz richtig ! Aber es trifft nur dann zu, wenn der "Täter" zweifelsfrei feststeht ! Da es in Deutschland keine Halterhaftung bei solchen Fällen gibt kann der Halter nicht dafür haftbar gemacht werden.
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