Hallo auch wenn ich neu bin und nicht wirklich hier im Forum gesucht habe. Aber dieses habe ich auf der Homepage unseres Landratsamtes gefunden. Wie ist das zu verstehen? Geht nun die Dopplete?
Kroaten können leichter Deutsche werden Der EU-Beitritt zum 1. Juli macht Einbürgerungen einfacher / doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Durch den EU-Beitritt Kroatiens ergeben sich für Deutsche und Kroaten nicht nur Reiseerleichterungen, auch die Einbürgerung der hier bereits länger lebenden Kroaten wird einfacher. Vor allem müssen sie nun nicht mehr ihre kroatische Staatsbürgerschaft aufgeben, denn als EU-Bürger dürfen sie eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Dadurch wird sich auch das Verfahren verkürzen, weil nun kein Entlassungsverfahren bei den kroatischen Behörden mehr erforderlich ist.
Voraussetzung für eine Einbürgerung ist grundsätzlich, dass die Bewerberinnen und Bewerber seit acht Jahren in Deutschland leben, keine Vorstrafen haben, über ausreichendes eigenes Einkommen verfügen und die deutsche Sprache beherrschen.
Andreas Hehn, der Leiter des Sachgebiets Einbürgerung im Landratsamt Rastatt, erwartet zahlreiche neue Anträge. „Viele Kroa-tinnen und Kroaten leben schon in der zweiten und dritten Generation in Deutschland. Sie sind hier zur Schule gegangen und haben Berufe erlernt. Deshalb müssen sie auch keine Deutschprüfung mehr ablegen. Das gilt auch für Menschen ab 60 Jahren, die schon seit 12 Jahren in Deutschland leben und sich auf Deutsch verständigen können.“
Erleichterung gibt es auch für die sogenannten Optionsdeutschen. Das sind die Personen, die seit dem Jahr 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer kroatischen Staatsangehörigkeit erhalten haben, sich aber bislang ab dem 18. Lebensjahr entscheiden mussten, welche Staatsangehörigkeit sie weiterführen wollten. Diese oft schwierige Entscheidung ist nun nicht mehr nö-tig. Es muss nur noch ausdrücklich gegenüber der Einbürgerungsbe-hörde erklärt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit bei-behalten werden soll. Die kroatische Staatsangehörigkeit bleibt dann zusätzlich bestehen.
Das Rechts-, Kommunal- und Ordnungsamt beantwortet weitere Fragen unter 07222/381-4390.
Ja, der Erwerb einer doppelten Staatsangehörigkeit ist ohne Verlust der deutschen Staastangehörigkeit möglich, WENN eine EU-Staatsangehörigkeit erworben wird. Das steht in § 25, Abs. 1, Satz 2 StAG http://www.buzer.de/gesetz/4560/a63212.htm Zitat. "Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat."
Die Einbürgerung in Deutschland richtet sich nach §§ 8-10 StAG
Zitat von thommygun im Beitrag #3Also wenn mir Kroatien eine Staatsbürgerschaft gibt kann es den Deutschen jetzt egal sein und ich darf beide behalten.
Ja und bei der Einbürgerung in D müssen Kroaten ihre kroatische Staatsangehörigkeit nicht mehr vorher abgeben. § 12 Abs. 2 StAG: "(2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt."
Zitat von thommygun im Beitrag #3Also wenn mir Kroatien eine Staatsbürgerschaft gibt kann es den Deutschen jetzt egal sein und ich darf beide behalten.
Der Erwerb einer weiteren (ggf. kroatischen) Staatsangehörigkeit wurde bereits hier Beantragung der kroatischen Staatsbürgerschaft (2) (zB Beitrag #5) erörtert. Die deutsche Rechtslage ist heute unverändert, dh bei Erwerb der Staatsangehörigkeit eines EU-Staates geht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch verloren. § 25, Abs. 1, Satz 2 StAG
Eine andere Frage ist, ob der Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit überhaupt Sinn macht.
Danke für die Antwort. Es erleichtert zum Beispiel das Bootfahren auf dem Meer wenn man nur einen Kroatischen Bootschein hat der als Deutscher im Ausland nicht akzeptiert wurde jedoch als Kroate mit einem Kroatischen Bootsschein weltweit anerkannt ist.
Zitat von thommygun im Beitrag #6Danke für die Antwort. Es erleichtert zum Beispiel das Bootfahren auf dem Meer wenn man nur einen Kroatischen Bootschein hat der als Deutscher im Ausland nicht akzeptiert wurde jedoch als Kroate mit einem Kroatischen Bootsschein weltweit anerkannt ist.
Eine doppelte Staatsangehörigkeit hat (neben Kosten) auch Nachteile, zB doppelte Pflichten (problematisch zB Wehrpflicht). Zudem wird man in HR als Innländer behandelt, sodass die deutschen AV nicht helfen können und dürfen. Ein deutscher Bootsführerschein dürfte billiger sein.
Zitat Wehrpflicht gibt es nicht mehr. Weder in Deutschland noch in Kroatien.
Sie wurde in beiden Ländern nicht abgeschafft, in Kroatien ruht sie, in Deutschland wurde sie ausgesetzt. Das bedeutet, daß sie im Verteidigungsfall wieder in Kraft treten würde.
Zitat Wehrpflicht gibt es nicht mehr. Weder in Deutschland noch in Kroatien.
Sie wurde in beiden Ländern nicht abgeschafft, in Kroatien ruht sie, in Deutschland wurde sie ausgesetzt. Das bedeutet, daß sie im Verteidigungsfall wieder in Kraft treten würde.
Zitat von indy im Beitrag #9Wüßte auch keine ins Gewicht fallenden Nachteile einer D-HR-Doppeltstaatsbürgerschaft.
Ich wüßte aber auch keine ins Gewicht fallende Vorteile einer D-HR-Doppeltstaatsbürgerschaft.
Und, bitte, die Wehrpflicht war ein von mir in () gesetztes Beispiel, das zwar bei im Verhältnis D-HR unproblematisch ist, aber zB in der Kombination deutsch-türkisch oft zu Problemen führt.
Deshalb sollte eine doppelte Staatsbürgerschaft gut überlegt sein und nicht (nur) aus romantischen oder patriotischen Erwägungen angestrebt werden.
Zitat von indy im Beitrag #9Wüßte auch keine ins Gewicht fallenden Nachteile einer D-HR-Doppeltstaatsbürgerschaft.
Ich wüßte aber auch keine ins Gewicht fallende Vorteile einer D-HR-Doppeltstaatsbürgerschaft.
Und, bitte, die Wehrpflicht war ein von mir in () gesetztes Beispiel, das zwar bei im Verhältnis D-HR unproblematisch ist, aber zB in der Kombination deutsch-türkisch oft zu Problemen führt.
Deshalb sollte eine doppelte Staatsbürgerschaft gut überlegt sein und nicht (nur) aus romantischen oder patriotischen Erwägungen angestrebt werden.
Es hat schon Vorteile, wenn man Grund besitzt oder sich etwas kaufen möchte. Und Patriotismus gehört auch dazu. Ich bin stolz, dass ich Staatsbürger beider Länder sein darf.
Ich weiß nicht was sie haben. Um beim Vergleich zu bleiben, für mich sind zwei Staatsbürgerschaften wie Spätzle mit Soße. Beides für sich nicht so toll aber zusammen unschlagbar.
Wir haben gestern bei KVR München entspannt nach den Unterlagen für die deutsche Staatsbürgerschaft für meine Lieblingskroatin gefragt Ich liste mal kurz auf:
Reisepass Geburtsurkunde neu (und übersetzt und beglaubigt) Heiratsurkunde 1 Passbild Lebenslauf Arbeitsvertrag 3 letzten Gehaltsmitteilungen Rentenversicherungsverlauf Krankenversichertenkarte Kindergeldnachweis Grundbuchauszug --- wozu das den, geht doch keinen was an. Nachweis der Eigenheimfinanzierung Sprachnachweis Zertifikat (neu an der VHS abzulegen) und besonders witzig bei einer Frau die seit 15 Jahren als Fachredakteur in deutsch und englisch Pressetexte schreibt.
Alles in allem kann sich meine Frau mit den Unterlagen auch als Kanzlerin bewerben, mehr geht ja kaum.
Viel Spaß an alle die das auch durchziehen wollen.
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