Zitat von HR_Fan im Beitrag #698Nein Anderl, Du musst alle aufführen und dann die Unterkunf angeben wo Ihr hinreist. Bei unter schiedlichen Aufenthaltsorten muss jeder das für sich ausfüllen und den Aufenhaltsort wählen.
. . . habe NUR die österreichischen Verordnungen, KOPIERE was ich finden kann, ohne wirklich genau zu lesen. der Link von vorhin, war keine 20 Minuten alt . . . hier noch einer, vielleicht sagt der es besser.
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
edit :JA - ist etwas präziser, mit Karte und Terminen, dafür wird der NÄCHSTE TERMIN, der 15.Juni, wieder nicht einbezogen.
veli-rat, die Verordnung ab morgen gilt für die Nachbarländer von Österreich mit Außnahmen Italien daß sie nach Österreich einreisen dürfen ohne Quarantäne und Corona Test. Aber von Österreich darf man noch nicht nach Ungarn, Tschechien usw. reisen. Ohne dort in Quarantäne zu gehen.
Registrierung hat geklappt, Vignetten sind da, Streckenmaut Flex ist ohnehin gebucht, Fährüberfahrten sind auch schon gebucht. Somit ist alles erledigt.
Regelungen mit 3.Saaten werde derzeit auf EU- Ebene besprochen . . . dass die Grenze nach Italien noch etwas zu bleibt, und dass die KOMPLETTE Reisefreiheit "VOR CORONA" noch "in der pipeline" ist, und noch ein Bezug auf EU-Gespräche.
sehe also für die DURCHREISE alle Beschränkungen, einschließlich SLO zurückgesetzt,
Die Regelung aus KROATISCHER SICHT weis vielleicht Kastela besser .
Hab mich entschlossen doch vor dem 15. zu fahren. Mal sehen ob das Formular noch in 10 Tagen nötig ist. Hab auf Krk ein preiswertes Zimmer bekommen. Da brauche ich keinen Rabatt von 40 Prozent. Das können eh nur große Hotels geben. Und ich würde mir blöd vorkommen jetzt noch nach Rabatt fragen und mit Rabatt zu wohnen. Vor 30 Jahren war die Sehnsucht genau so groß wie jetzt. Komisch was Corana mit einem so anstellt.
Kroatien erlaubt Bundesbürgern nun wieder die Einreise ohne Nachweis von Gründen. Bisher mussten Reisende an der Grenze die Buchung einer Unterkunft oder die Bestätigung für einen Immobilien- oder Bootsbesitz in Kroatien vorlegen. Die Lockerung betrifft auch die Bürger neun weiterer EU-Staaten, darunter Österreich. Reisende müssen lediglich an der Grenze erklären, wo sie sich aufhalten werden und wie sie erreichbar sind. Damit sollen sie gefunden werden können, wenn es in ihrer Umgebung neue Corona-Infektionen gibt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, können sich Urlauber ein Formblatt von der Webseite entercroatia.mup.hr herunterladen.
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