Normalerweise bekommst du eine Aufenthaltsgenehmigung nur über eine Arbeitserlaubnis. Die bekommst du aber nur, wenn du keine Arbeit machst, die ein Kroate ebenso erfüllen könnte. Es gibt eine jährliche Quote an Ausländern, die eine Arbeitserlaubnis bekommen. Häufig kennen sich auch die Ämter und Behörden vor Ort nicht so ganz aus bzw. legen das vielleicht unterschiedlich aus. Falls du jemanden vorweisen kannst (z.B. Freund oder Lebenspartner), der dich ernährt und du auch krankenversichert bist, kannst du auch eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeit beantragen. Dann darfst du allerdings auch keine Arbeit ausführen. Diese Dinge dauern meist recht lange, sind mit einigem Aufwand verbunden und kosten etwas Nerven und Zeit. Man sollte dies immer bedenken, wenn man gerne nach Kroatien gehen will. Es ist weder ein Arbeitsparadies noch ein Einwanderungsland. Wer es allerdings wirklich will, schafft diese Hürden sicherlich.
Ich denke mal das man eine Aifenthaltserlaubnis unabhängig bekommt ohne zu arbeiten. Eine feste Wohnung oder Haus muß gegeben sein. Denn ich kenne eine deustchen der seit einiger Zeit dort unten lebt und er hat keinen Job aber dafür ein Haus gekauft. Er hatte erst für 1 Jahr eine Aufenthaltserlaubnis. Diese wurde dann um 2 Jahre verlängert. Dann beim nächsten Schritt wohl noch mal um drei Jahre und ab dann darf er endgültig unten bleiben. Wenn alles immer so einfach wäre dann wären wir hier auch schon längst weg. Aber das Leben in Kroatien ist kein Zuckerschlecken nicht. Vorallem wennn man Kinder hat. Dort müssen die Eltern sogar die Schulbücher zahlen was es in Deutschland nicht gibt. Es gibt Vor- und Nachteile wie auch hier in Deutschland. Auch ich kenne einige die erst hier waren und was gelernt haben und nun unten ihre eigenen Firmen haben.Die haben ein super leben. So machen es sehr viel Kroaten. Sogar hier bei einer Fabrik wo Feuerwehrautos bauen arbeiten sehr viele Kroaten udn fahren jedes WE nach Kroatien zur Familie.
Zitat Denn ich kenne eine deustchen der seit einiger Zeit dort unten lebt und er hat keinen Job aber dafür ein Haus gekauft.
Dann hat er sicher nachgewiesen, dass er genug Einkommen hat und auch krankenversichert ist. Das ist dann kein problem. Aber ohne Geld und Job gibts so leicht nicht die Aufenthaltsgenehmigung.
In Antwort auf:Dort müssen die Eltern sogar die Schulbücher zahlen was es in Deutschland nicht gibt.
Das stimmt aber nicht ! Meine älteste Tochter ist vor drei Wochen eingeschult worden und wir müssen die Schulbücher selbst bezahlen. In Hamburg gibt es das also. Ausgeliehen ca. 47,- Euro, behält man sie 63,- Euro. Das Geld für die Leihbücher gibt es selbstverständlich nicht zurück.
Ansonsten hat Vera recht. Ohne entsprechenden finanziellen Hintergrund läuft mit einer Aufenthaltserlaubnis gar nichts. Es sei denn man heiratet, aber dann gibt es glaube ich auch noch eine Frist.
Zitat von Snjegulica Es sei denn man heiratet, aber dann gibt es glaube ich auch noch eine Frist.
Der einzige gravierende Unterschied ist, das wenn man mit einem bzw. einer Kroaten (in) verheirat ist Anspruch hat auf eine dauerende Aufenthaltsgenehmigung und bei Erteilung sich eine Domovnica und einen kroatischen holen kann.
Kann sein das dieser Mann über genug Geld verfügt oder nicht. Das werde ich in Erfahrung bringen noch. Er bekommt die endgültige Erlaubnis auch erst nach 5 Jahren die er nachweisen muß. Einen Job hat er auf jeden Fall nicht. Haben ja mit ihm geredet. In Bayern hingegen müssen wir hier zwar auch ein Büchergeld für das Jahr bezahlen, das sind ungefähr 100 Euro. Ist aber dann kein Eigentum von uns. Aber in Kroatien sind das ganz andre Dimensionen.
Zitat In Bayern hingegen müssen wir hier zwar auch ein Büchergeld für das Jahr bezahlen, das sind ungefähr 100 Euro. Ist aber dann kein Eigentum von uns. Aber in Kroatien sind das ganz andre Dimensionen.
Oh, da haben wir es ja noch gut. Für Leihbücher zahlen wir gar nichts, und die Bücher, die wir kaufen müssen, belaufen sich auf ca. 35 € im Jahr. Leider sind das nie die, die nachher in Bezug auf die Abschlussprüfungen nochmal wichtig sein könnten. Die dürfen wir nur leihen und uns danach wieder extra Machwerke zum Wiederholen anschaffen.
@Sandra: Vera und Britta haben Recht, ohne Geld oder Arbeit wirst du keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Klar, denn Kroatien hat kein Interesse daran, sich zu den ganzen Arbeitslosen noch Ausländer ins Land zu holen, die nicht selbst in ausreichendem Maße für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Du musst entsprechende Papiere vorlegen können (Bankauszüge etc.), sonst geht nichts. Ich habe das in meinem posting aber auch so ähnlich geschrieben, z.B. dass man jemanden vorweisen muss, der das Geld hat, um den Partner zu versorgen. Grundbesitz oder Immobilien zählen da genauso.
Was die Schulbücher anbelangt, kann Schnucki sicherlich bald was zu sagen.
Er verfügt über ein Haus. Mehr aber auch nicht. Das habe ich auch schon in einem meiner Postings erwänht. Aber einen Job hatz er dennoch noch nicht. Da er Bildhauer war in Deutschland. In Kroatien aber noch nicht arbeitet.
Zitat von Rene Wenn ich mich richtig erinnere bist du schon über 2 Jahre in Kroatien und warst vorher in Zagreb tätig oder?
Stimmt. Aber was willst du machen wenn man bei MUP gesagt bekommt das man nach einem Jahr Aufenthalt in Kroatien die dauerende Aufenthaltsgenehmigung beantragen kann. Dass das so stimmt haben wir (meine Frau und ich) auch zu spät gemerkt. Naja, Verfahren läuft nun. Bin allerdings immer noch am Grübeln ob ich die Kroatische Staatsbürgerschaft annehmen soll... Wäre nett mal euer FÜR und WIDER zu hören...
Wenn du nach einem Jahr schon die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen kannst ist das ja gut. Aber ich denke nicht das das alles so schnell geht. Welche Voraussetzungen müssen denn dort gegeben sein. In Deutschland muß ein Kroate der deutscher werden will min. 5 Jahre mit einer deutschen verheiratet sein um diese Anrecht zu haben.
vorerst zu Toni_Pa, auch wenn das Posting schon älter ist:
Wäre ich 20 Jahre, hätte Fach-Abi sowie Freundin aus Istrien und (deshalb?) großes Interesse an Kroatien, so würde ich mich über dortige Studienmöglichkeiten interessieren. Z.B. Nautik (und Schiffbau) in Rijeka. Kannst Du vielleicht ein Studium an einer deutschen Hochschule (Wismar, Oldenburg ?) beginnen, dann in Rijeka fortsetzen und so erkunden, ob Dir das Leben in Kroatien wirklich passt, Du mit der Sprache zurecht kommst und dort das richtige Lebensumfeld finden kannst.
Falls Du dort nebenbei ein Hobby (z.B. Tätowieren) für ein Einkommen nützen kannst, so hättest Du sicherlich schon den ersten Schritt zum "Croatien Way of Life" geschafft, nämlich zum "täglichen Brot" (in Deinem Fall Studium) auch noch ausreichend "Butter" zu verdienen - mit den "Regel-Einkommen" von durchschnittlich < Euro 800.-/Monat (pro Familie) ist ja ohne Zuverdienst schwer auszukommen.
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Und zum Thema Aufenthaltserlaubnis eine Frage an die HR-Kenner:
Ich habe ein Ferienhaus in Kroatien und würde mich dort gerne als Zweitwohnsitz anmelden (wohne/arbeite in Österreich, will mir aber den pro Aufenthalt nötigen Weg zur Anmeldung bei MUP in der Bezirksstadt sparen).
Weiß hier jemand, welche Behörde für die Aufenthaltserlaubnis zuständig ist: Konsulat oder lokale MUP?
Zitat von jonnny Ich habe ein Ferienhaus in Kroatien und würde mich dort gerne als Zweitwohnsitz anmelden (wohne/arbeite in Österreich, will mir aber den pro Aufenthalt nötigen Weg zur Anmeldung bei MUP in der Bezirksstadt sparen). Weiß hier jemand, welche Behörde für die Aufenthaltserlaubnis zuständig ist: Konsulat oder lokale MUP? LG Jonnny
MUP, und nur MUP. Das Konsulat kann dir maximal unterstützend unter die Arme greifen, wenn ums Verständnis des Antragsformular geht.. Das ist neben kroatisch noch in englisch.
Aber mal abgesehen dvano das man selbst für die Erteilung einer befristetem Aufenthaltsgenehmigung einem Monat wartet bekommt man diese nur immer für jeweils ein Jahr erteilt. So wurde es mir vom Nacelnik (Anm: sowas wie der Polizeivorstand) erklärt.
Macht also unterm Strich wenig Sinn in deinem Fall eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
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