So ist es. Ich habe letzte Woche meinen Juni-Urlaub auf Pag storniert, und hoffe, dass ich mein Geld wieder bekomme. Rechtlich gesehen müsste das der Fall sein, aber bei privaten Vermietern scheint das etwas schwierig durchzusetzen zu sein. Wobei der Vermieter auch hier im Forum wirbt, also nicht ganz unbekannt ist. Insofern habe ich doch Hoffnung. Zumindest auf Anrechnung auf einen anderen Zeitpunkt, weil irgendwann möchten wir ja doch wieder hin fahren.
Ansonsten ist es so, dass die Stimmung langsam, aber sicher, kippt. Unser MP Söder wird ja sehr akzeptiert, da das, was er macht, weitgehend Hand und Fuß hat. Aber wenn man sich die vorgelegten Zahlen anschaut, bekommt man schon Zweifel, ob das alles noch gerechtfertigt ist.
Letzte Woche wurden 470.000 Tests durchgeführt. Nach wie vor bei vermuteten Verdachtsfällen, medizinischem und pflegerischem Personal, in Alters- und Pflegeheimen, wo es Ausbrüche gab und deshalb schon eine hohe Wahrscheinlichkeit auftritt. Man hat letzte Woche sage und schreibe, trotz des eingeschränkten, verdächtigen Personenkreises, nur rund 12.000 neu infizierte Personen festgestellt. Gerade mal 2,5% der getesteten... hoch gerechnet auf die gesamte Bevölkerung in D sind das um die 2 Mio, die das Virus eingefangen haben und sich noch infizieren. Wie hoch ist die vermutete Dunkelziffer? Glaube, man spricht von Faktor 10. Das kommt gut hin bei rund 168.000 bestätigten Fällen. Recht viel mehr werden's nicht mehr.
Man kann also tatsächlich von einer Letalität von 0,3% ausgehen, zumindest hier in D. Abgesehen von denen mit bleibenden Gesundheitsschäden wird man am Jahresende außer einer zerstörten Wirtschaft und Wertegemeinschaft nichts mehr merken von dem Virus. Ist es das Wert?
Andererseits weiß man nicht wirklich, wohin wir gekommen wären, hätte man nicht alles so derartig gecrasht. Was passiert, wenn man zu spät reagiert oder schlecht vorbereitet ist, zeigen Länder wie Italien, Spanien, Großbritannien, USA, Russland. Insofern bin ich doch froh, dass es so gekommen ist, wie es ist bei uns.
So richtig wird man sicherlich auch hinterher nicht wissen, ob die eingeleiteten Maßnahmen angemessen waren oder nicht. Es wird ja meist nach dem Motto bewertet: Ziel erreicht - Maßnahme richtig Ziel nicht erreicht - Maßnahme falsch
Da ständig mehrere Dinge gleichzeitig ablaufen, ist eine exakte Zuordnung von Ursache und Wirkung fast unmöglich. Darüber hinaus bleibt auch unberücksichtigt, dass möglicherweise eine eingetretene Veränderung an etwas ganz anderem gelegen haben könnte. Also kann man mir danach bewerten, was plausibel erscheint und was nicht. Aber da beginnen ja bereits die unterschiedlichen Deutungen und Bewertungen.
Aus Angst, die Erkrankung könnte aus dem Ruder laufen und damit unbeherrschbar werden, stürzt man sich mit aller Kraft auf jeden einzelnen Fall. Kosten spielen dabei offenbar keine Rolle. Es ist doch schon erstaunlich, wie viele Milliarden zur Verfügung stehen und in der Vergangenheit beispielsweise die Schulen und Kinderbetreuung in Deutschland unter Geldmangel litten. O.k., das kann man nicht vergleichen, denn jetzt geht es ja schließlich um die Rettung der Menschheit.
Sicher bin ich mir nur in einem: Die wirtschaftlichen Folgen werden wir noch mindestens bis zum Ende des nächsten Jahres spüren und das nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Sorge bereitet mit dabei die damit verbundene Instabilität, die zu weiteren Problemen bis hin zu neuen kriegerischen Auseinandersetzungen führen kann.
"Wenige Raucher unter den Corona-Erkrankten wegen Nikotin Aus Frankreich kommt die Meldung, dass bei der Erforschung des weltweit grassierenden Coronavirus die Wissenschaft auf eine möglicherweise positive, weil schützende Wirkung von Nikotin gestoßen sind, obwohl Nikotin eigentlich ein starkes Nervengift ist. Die Vermutung der französischen Wissenschaftler fußt darauf, dass es nur eine geringe Zahl von Rauchern unter den Covid-19-Patienten gibt, dass also weniger Raucher an der Corona-Lungenkrankheit leiden als Nichtraucher.
Dazu nennen die Experten auch Zahlen: Weltweit liegt die Rate mehreren Studien zufolge zwischen 1,4 und 12,5 Prozent. Das verwundert, denn eigentlich hieß es immer, dass Raucher besonders gefährdet seien." Zitat Ende. Und in Frankreich kommt es jetzt - ungelogen !!! - zu Hamsterkäufen von Nikotinpflaster. Ja, wenn das so ist, dann fange ich wieder mit Rauchen an. Blöd nur, dass die Maske dabei stört....
Einer Studie von mir zufolge, hilft eine Mitgliedschaft im Kroatien-Forum besonders gut gegen eine Erkrankung an Cocid-19. Bisher ist mir nämlich kein einziger Fall bekannt, bei dem es ein Forenmitglied wissentlich erwischt hätte. Über eine Forenmitgliedschaft und gleichzeitige Erkrankung ohne sichtbare Symptome gibt es keine Erkenntnisse.
Nicht erfoscht ist bisher, wie sich eine Forenmitgliedschaft im Kroatien-Forum von einem Raucher auf das Ansteckungsrisiko von Covid-19 auswirkt.
Zitat von Anderl im Beitrag #981So ist es. Ich habe letzte Woche meinen Juni-Urlaub auf Pag storniert, und hoffe, dass ich mein Geld wieder bekomme. Rechtlich gesehen müsste das der Fall sein, aber bei privaten Vermietern scheint das etwas schwierig durchzusetzen zu sein. Wobei der Vermieter auch hier im Forum wirbt, also nicht ganz unbekannt ist.
Ich möchte hier auch etwas Lobenswertes zu diesem Thema dazu schreiben. Ich hatte Mitte September in der Nähe von Orebic gebucht. Ich fragte eine Stornierung an.Eigentlich hätte der Vermieter mir das voll gezahlte Summe nicht zurück zahlen müssen. Er hat mir im April das Geld voll zurück gezahlt. Das finde ich so gut. Wenn die Lage es zulässt werden wir auf alle Fälle im September fahren.
besonders anzumerken ist : es hat diese Studie bewiesen, und ist davon auszugehen - dass bei Betätigung der Gehirnwindungen in diesem Forum - ein Übergreifen des Virus von der Lunge auf das GEHIRN - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - A U S Z U S C H L I E S S E N ist
Ach was. Sei etwas nachsichtiger. Schließlich liegt eine solche Beurteilung doch sehr im Auge des jeweiligen Betrachters.
Jeder ist zu etwas nütze. Zur Not kann er noch als schlechtes Beispiel dienen.
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Noch ein wichtiger Hinweis:
Bei der Nutzung des Kroatien-Forum besteht keine Maskenpflicht!
Unser Forum ist also in dieser Hinsicht barrierefrei. Es ist also angenehmer, hier im Forum zu Lesen oder zu schreiben, als einkaufen zu gehen. Nutzt diesen Vorteil, so lange es noch geht.
Bisher sind insgesamt 2.101 mit dem Coronavirus infizierte Personen bestätigt. 1.522 Personen sind genesen. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten in den letzten 24 Stunden um 5.
Achtundachzig Personen sind verstorben. 15 werden augenblicklich künstlich beatmet.
Bisher wurden insgesamt 39.040 Test durchgeführt. in Selbstisolation befinden sich insgesamt 18.358 Personen.
Du schriebst mal, dass ihr Vermieter von der Tourismuszentrale angeschrieben wurdet, wie mit Buchungen zu verfahren sei. Leider hat sich mein Vermieter noch nicht gemeldet, deshalb hätte ich gerne eine Info, wie es geregelt ist. Ich finde den Beitrag nicht mehr, irgendwo in den Tiefen des Forums untergegangen.
Zur Nicht-Maskenpflicht im Forum: da bin ich ganz froh darum, weil das mit den Masken ist für mich etwas schwierig im Alltag. Ich bin etwas schwerhörig, und die Leute nuscheln alle so. Ohne Gesichtsmimik weiß ich nicht, was mir die Leute sagen. Letztens wollte ich Gelbwurst ohne einkaufen und bin mit einer Kabanossi nach Hause. Wir haben uns einfach nicht verstanden. Das bleibt mir hier erspart, hier braucht es ja keinen Maulkorb
das ist so nicht richtig. Ich habe davon geschrieben, dass Booking.com seine Vermietungspartner angeschrieben hat und "erwartet", dass aufgrund von COVID-19 kostenfrei storniert werden kann.
Ansonsten ist meines Wissens nach die Rechtslage so, dass für Pauschalreisen (da müssen aber mindestens zwei Leistungen also z.B. Übernachtung und Frühstück) ein kostenfreies Storno im Falle "höherer Gewalt" gesetzlich geregelt ist. Bei der ausschließlichen Buchung von Unterkünften/Übernachtungen egal jetzt ob bei Privatvermietern oder Hotels gelten die AGB´s, also die Regelungen, die Du beim Vertragsabschluss eingegangen bist. Bei Privatvermietern dürfte da "der Hase im Pfeffer liegen" da die meisten sicher keine AGB´s haben. Es könnte aber durchaus sein, dass hier gesagt wird, dass kostenfreies Storno auch im Falle höherer Gewalt nicht branchenüblich sei.
Außerdem bemüht sich die Reiseverkehrsbranche auf EU-Ebene ja wohl um die Vorgabe, dass statt Rückerstattungen auch bei Pauschalreisen Gutscheine angeboten werden. Ich denke, auch bei Privatvermietern dürfte dies eine mögliche Lösung sein, denn es ist ja davon auszugehen, dass das Mietobjekt auch im Herbst/Winter bzw. im kommenden Jahr noch steht und vermietet werden kann. Bei kleineren Reiseanbietern, vor allem einigen Busreiseveranstaltern, könnte das ggfls. anders aussehen. Wenn die über den Winter pleite gehen, kann man mit einem solchen Gutschein nichts mehr anfangen.
Ich persönlich halte es wie folgt: Bei mir haben die meisten Gäste eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent geleistet. Da fast alle auf den Spätsommer/Herbst oder aber auf das nächste Jahr verschieben möchten, verrechnen wir diese Anzahlung mit dem nächsten Urlaub. Rechtlich muss ich das nicht, und ich hoffe, dass ich aufgrund dessen, dass ich Staatshilfen beantragt habe auch nicht seitens des Staates dazu verpflichtet werde, mich in dieser Angelegenheit ans Gesetzt zu halten. (Könnte schließlich auch sein, dass der Staat sagt, Unterstützung gibt es nur, wenn Du alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft hast...). Mir sind meine zufriedenen Gäste allerdings sehr wichtig und daher "verzichte" ich auf die Anzahlung. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber, Einnahmeausfall bis voraussichtlich Ende Juni. Da bei mir die erste Buchung bereits Ende März gewesen wäre, ist dann die Hälfte des Jahreseinkommens verloren. Denn: ich bin jedes Jahr bis Oktober gebucht. Jeder Gast der seinen z.B. Maiurlaub auf September/Oktober verschiebt, nimmt damit anderen Gästen den Platz weg. Und da ich viele Stammgäste habe, ist es zwar schön, dass sie dann jetzt fürs nächste Jahr buchen, das hätten Sie aber auch so während ihres Aufenthalts hier gemacht. In den meisten Fällen, versteht sich. Dennoch bin ich natürlich froh, dass wir die Anzahlungen verrechnen, denn diese sind ja schon für die Gehälter in diesem Jahr verbraucht worden. Die Frage, die sich stellt ist allerdings: wie komme ich über den Winter? Die derzeitigen Staatshilfen beziehen sich auf die Monate März, April, Mai und eine Verlängerung ist derzeit nicht geplant. Ich vermute, wir werden im Juni wieder vermieten dürfen, allerdings, da die Grenzen noch zu sind, nur an "einheimische" Gäste. Diese sind nun nicht mein Klientel. Ich habe fast ausschließlich Deutsche und Österreicher zu Gast und werde daher vermutlich leer bleiben. Und nur die Einnahmen von Juli bis September/Oktober werden nicht ausreichen, um es bis zu den nächsten Gästen im März 21 zu schaffen... Lediglich wenn es gelingen würde, die Saison zu verlängern, im Idealfall natürlich von November bis März,könnte man die Mindereinnahmen aus dem 1. Halbjahr wenigstens zum Teil kompensieren. Da Kroatien aber nach wie vor als Sommerdestination gesehen wird, scheint mir das unmöglich.
Das heißt im Prinzip, ich kann das Geld abschreiben, ich habe keine zwingende Möglichkeit, es zurück zu bekommen. Außer, es wird freiwillig erstattet. Oder Anrechnung auf einen anderen Zeitpunkt, aber auch das ist kein Muss. Das wäre für mich aber noch ok.
Nun, ich überlebe es, wenn's denn so ist. Das Geld tut zwar weh, aber ist für mich nicht existenziell, anders als bei euch Vermietern. Aber mal eben auf eine mittlere 3-stellige Summe zu verzichten, geht halt auch nicht einfach so. Für mich heißt das, keine Anzahlung, keine Vorauszahlung mehr.
Liebe Grüße und vielen Dank nochmal für die Ausführungen!
Zitat Bei der ausschließlichen Buchung von Unterkünften/Übernachtungen egal jetzt ob bei Privatvermietern oder Hotels gelten die AGB´s, also die Regelungen, die Du beim Vertragsabschluss eingegangen bist. Bei Privatvermietern dürfte da "der Hase im Pfeffer liegen" da die meisten sicher keine AGB´s haben. Es könnte aber durchaus sein, dass hier gesagt wird, dass kostenfreies Storno auch im Falle höherer Gewalt nicht branchenüblich sei.
Relevant wären hier wohl die Artikel 208, 343 und 373, womit ein Mieter auf Grund der Reisewarnung zum Reisezeitpunkt eine kostenfreie Stornierung einer Buchung mit Rückerstattung einer Anzahlung einfordern könnte. Mit Artikel 369 könnte der Vermieter eine Verschiebung der Buchung auf einen anderen Zeitpunkt verlangen - ob das dem Mieter zuzumuten ist, hängt dann vom Einzelfall ab: bei einem Stammkunden ziemlich wahrscheinlich ja, bei einem Todkranken ziemlich wahrscheinlich nein.
Klar stinkt mir das gewaltig, wenn ich heuer keinen oder geringen Umsatz mache. Aber wenn der Gast wegen geschlossener Grenzen, der Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder auch wirtschaftlichen Gründen (Kurzarbeit, Arbeitslos) in diesen Zeiten nicht mehr seinen Urlaub bei mir verbringen kann (will) - was soll ich mich da mit ihm wegen einer Anzahlung herumstreiten? Ich muss in diesem besonderen Jahr die Stornos akzeptieren ob ich will oder nicht. Den Gästen zahle ich auf Wunsch die Anzahlung auch wieder zurück. Wenn er für nächstes Jahr wieder buchen möchte, dann kann er natürlich die Anzahlung gerne stehen lassen. Mir ist ein zufriedener Gast lieber, denn der kommt wieder. Wer als Privatvermieter jetzt auf die harte Tour fährt, merkt das in den nächsten Jahren.
Zitat von villalavanda im Beitrag #997 Mir ist ein zufriedener Gast lieber, denn der kommt wieder. Wer als Privatvermieter jetzt auf die harte Tour fährt, merkt das in den nächsten Jahren.
Da wird es wie überall solche und solche geben. Nicht jeder Vermieter sieht den Gast als Freund, manche eben nur als zahlende Kunden und ob die oder andere wiederkommen, ist ihnen wohl egal.
Zitat Bei der ausschließlichen Buchung von Unterkünften/Übernachtungen egal jetzt ob bei Privatvermietern oder Hotels gelten die AGB´s, also die Regelungen, die Du beim Vertragsabschluss eingegangen bist. Bei Privatvermietern dürfte da "der Hase im Pfeffer liegen" da die meisten sicher keine AGB´s haben. Es könnte aber durchaus sein, dass hier gesagt wird, dass kostenfreies Storno auch im Falle höherer Gewalt nicht branchenüblich sei.
Relevant wären hier wohl die Artikel 208, 343 und 373, womit ein Mieter auf Grund der Reisewarnung zum Reisezeitpunkt eine kostenfreie Stornierung einer Buchung mit Rückerstattung einer Anzahlung einfordern könnte. Mit Artikel 369 könnte der Vermieter eine Verschiebung der Buchung auf einen anderen Zeitpunkt verlangen - ob das dem Mieter zuzumuten ist, hängt dann vom Einzelfall ab: bei einem Stammkunden ziemlich wahrscheinlich ja, bei einem Todkranken ziemlich wahrscheinlich nein.
Das ist interessant, das ist das, was ich eigentlich auch in Erinnerung hatte. Das EU-Recht sieht in einem solchen Fall eine Erstattung vor. Bin mal gespannt, wie das bei mir weiter geht. Nach fast einer Woche habe ich auf meine Anfrage noch nichts gehört. Mal schauen...
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