Besten Dank Petrina. Schau mal, was ich grade in einem Forum für Bootfahrer gefunden habe: Mit triftigen Grund dürfen auch Ausländer einreisen und müssen nicht mehr in Quarantäne. Diese Maßnahme ist vorerst eher für Geschäftsreisende gedacht, sagte Innenminister Davor Bozinovic bei der heutigen Pressekonferenz. Was hältst Du davon? Ist das die gleiche Pressekonferenz, von der Du regelmäßig berichtest? Ich zweifle an der Geschichte mit dem "triftigen Grund", das hätte sich doch schon herumgesprochen. Viele haben einen triftigen Grund und hungern nach genau dieser Meldung...
doch das stimmt so in etwa. Das ist aus der heutigen PK. Zunächst wurde seitens des Innenministers nur von Kroaten gesprochen, die sich im Ausland aufhalten, dann wurden Geschäftspartner genannt und zuletzt Ausländer aus "nicht abwendbaren" Gründen. Es wurde gesagt, sie erhalten an der Grenze schriftliche Anweisungen, deren Umsetzung auch kontrolliert werde, und müssten nicht in Quarantäne oder Selbstisolation. Vorrangig ginge es um eine Erleichterung für die Wirtschaft. Auch das Wort "Touristen" ist gefallen, allerdings wurde hier auf kurzfristig zu veröffenltichte Informationen verwiesen. Ich hatte mich auch gewundert, dass es während der PK fast keine Rückfragen zu dem Thema gab, auch in den Medien wurde es nur nebenbei erwähnt. Es hörte sich auch alles eher vage an. Es war davon die Rede, dass in Kürze entsprechende Richtlinien erlassen würden. Ich habe das in meinem Post nicht erwähnt, weil ich ungern Hoffnungen schüren möchte, die dann nicht erüllt werden und weitere Informationen abwarten wollte. Letztlich stellt sich ja die Frage, was denn "nicht abwendbare" Gründe sind.
Desweiteren wird darüber nachgedacht, die Mobilitätsbeschränkungen (nach wie vor ist es ja ohne Passierschein nicht erlaubt, die eigene Gespannschaft zu verlassen) aufzuheben. Es kann sein, dass es dazu bereits morgen eine Aussage geben und die Passierscheine ab Montag aufgehoben werden. Dies gilt aber nicht für die Insel Brac. Hier wurde auf Stufe 1 der Lockerungen zurückgefahren. Ein Verlassen des Wohnortes ohne Passierschein ist untersagt. Diese Regelung gilt für die kommenden 14 Tage. Eine Quarantäne wurde heute aber noch nicht ausgesprochen, noch hofft man, alle Ansteckungsketten für den aktuellen Virenherd (ich berichtete von der PK gestern) nachverfolgen zu können.
Habe jetzt nochmal auf der Webside der Regierung nachgeschaut und da ist die Entscheidung mittlerweile veröffentlich worden. Die Entscheidung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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Zwickt's mi, i man i tram! Des derf net wohr sein, wo samma daham? Zwickt's mi, ganz wurscht wohin! I kann's net glaub'n, ob i ang'soff'n bin? Ober i glaub, da hlft ka Zwicken Knnt' ma net vielleicht irgendwer ane pick'n? Danke, jetzt is' ma klor, es ist wohr, es ist wohr...
Zitat Hier der Link zum Formular: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.
Zitat von Kerum im Beitrag #1079Mit Beschluss des Bundestages vom 09.04.2020 steht jedem Bürger aufgrund der Grundrechtsbeschränkungen hinsichtlich der gebotenen Ausgangssperre eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 536,00 € als Entschädigungsleistung nach Paragraph 56 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes zu. Das Geld steht ab dem 04.05.2020 zur Auszahlung bereit. Die Bundesregierung hat dafür auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums ein entsprechendes Antragsformular bereit gestellt, welches formlos online auszufüllen ist. Aufgrund der Vielzahl der erwarteten Antragsteller kann es zu Ausfällen der Reservekapazitäten und Verzögerungen bei der Auszahlung kommen. Hier der Link zum Formular: https://bit.ly/2TX7Eyy
Zitat von Petrina im Beitrag #1084Habe jetzt nochmal auf der Webside der Regierung nachgeschaut und da ist die Entscheidung mittlerweile veröffentlich worden. Die Entscheidung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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Das bedeutet dann ohne Quarantäne für Kroaten und EU-Bürger mit wichtigen Gründen? Und EU-Bürger mit Aufenthaltserlaubnis können auch ohne weitere Begründung einreisen?
. . . nach der CORONA - Krise - kommt natürlich - eine 2. Welle - sooo lautet die Verkündung von der Kanzel - DAS HABT IHR EINFACH ZU GLAUBEN !!!
DAMIT haben wir auch schon eine WIRTSCHAFTS - Krise - das machen die K&K Ko- Kriser mit links. haben ja schon Übung mit "an die Wand fahren" !
DANACH gibt es - sooo zum drüberstreuen - noch eine FINANZ und EURO - Krise - die Geld- Druckmaschinen kommen einfach nicht nach . . . habt Ihr keine Ahnung wie viele 100 € Scheine - EINE Milliarde braucht ??? ( 1.000. Mionen )
DAMIT sind wir auch schon in der nächsten Krise : der KULTUR - Krise - diese grüne Ex- Frontfrau ist derzeit möglicherweise mit entbehrlichen - aber GRÜNEN - Projekten sooo überfordert - dass Sie den Überblick über den UNMUT-ZUWACHS - längst verloren hat.
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das einzige GRÜN - das zur Zeit geschätzt wird, ist :
Zitat von Kerum im Beitrag #1079Mit Beschluss des Bundestages vom 09.04.2020 steht jedem Bürger aufgrund der Grundrechtsbeschränkungen hinsichtlich der gebotenen Ausgangssperre eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 536,00 € als Entschädigungsleistung nach Paragraph 56 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes zu. Das Geld steht ab dem 04.05.2020 zur Auszahlung bereit. Die Bundesregierung hat dafür auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums ein entsprechendes Antragsformular bereit gestellt, welches formlos online auszufüllen ist. Aufgrund der Vielzahl der erwarteten Antragsteller kann es zu Ausfällen der Reservekapazitäten und Verzögerungen bei der Auszahlung kommen. Hier der Link zum Formular: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
So, ich hab den Text jetzt mal übersetzt, soweit mir das als Deutsche ohne kroatische Schulbildung möglich ist:
Entsprechend der Entscheidung wird kroatischen Staatsbürgern die Einreise in die Republik Kroatien, bzw. die Ausreise ins Ausland, unter Einhaltung der allgemeinen und besonderen Empfehlungen des Kroatischen Instituts für Öffentliche Gesundheit (Hrvatskog zavoda za javno zdravstvo - HZZJZ), ermöglicht.
Zusätzlich, sofern geschäftliche Gründe oder wirtschaftliche Interessen bestehen, wird die Einreise in die Republik Kroatien, unter Einhaltung der Empfehlungen des HZZJZ auch ermöglicht: - Staatsbürgern von EU-Mitgliedsländern und deren Familien - Staatsbürgern von Drittländern, mit langfristigem Aufenthalt auf Basis der Richtlinie des Rates 2003/109/EZ - Personen die auf Basis anderer EU-Direktiven oder Nationalen Rechten ein Aufenthaltsrecht besitzen oder die langfristige nationale Visa besitzen
Zu den Ausnahmen, denen eine Einreise, neben den oben aufgeführten, hinzugefügt sind Personen, welche wegen nichtabwendbarer persönlicher Gründe reisen, diese können die Grenze übertreten bei Einhaltung der allgemeinen und besonderen Empfehlungen des HZZJZ.
Diese Entscheidung tritt mit Einbringung in Kraft.
Die gesamte Entscheidung sowie Details verbunden mit der Einreisegenehmigung für Personen aus Drittländern lesen sie hier (LINK).
Die vorherige Entscheidung sehen sie hier (LINK).
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Das Thema Aufenthaltsrecht bezieht sich meiner Auffassung nach lediglich auf Nicht-EU-Bürger.
Die in den Spiegelstrichen aufgeführten Einreisemöglichkeiten beziehen sich, so wie ich das sehe, ausschließlich auf geschäftliche und wirtschaftliche Interessen.
Das für die meisten hier im Forum vermutlich Entscheidende steht in dem Satz darunter.
Allerdings, in der aktuell laufenden PK wurde als solcher unabwendbarer Grund gerade als Beispiel "die Beerdigung eines Familienmitglieds" erwähnt. Sobald die PK (die hab ich nämlich gerade erst eingeschaltet - hatte beim Übersetzen gar nicht auf die Zeit geachtet) online gestellt ist, höre ich nochmal genau hin und werde das dann später auch in die Rubrik Coronavirus bzw. Tourismus in Kroatien schreiben.
Und ja, wenn man denn einreisen darf ist keine Selbstisolation oder Quarantäne mehr vorgesehen, stattdessen strenge Verhaltensrichtlinien, "die nicht weit davon entfernt sind" (auch dazu später mehr, wenn ich mir das nochmal angehört habe).
Zitat Die in den Spiegelstrichen aufgeführten Einreisemöglichkeiten beziehen sich, so wie ich das sehe, ausschließlich auf geschäftliche und wirtschaftliche Interessen.
Darunter fällt auch die Cashcow = Touri!
Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.
Zitat Die in den Spiegelstrichen aufgeführten Einreisemöglichkeiten beziehen sich, so wie ich das sehe, ausschließlich auf geschäftliche und wirtschaftliche Interessen.
Darunter fällt auch die Cashcow = Touri!
Einem Bekannten, der derzeit in HR baut, wurde der Einreiseantrag mit der Begründung verweigert, der Baufortschritt könne auch von einem Bevollmächtigten und per Videokonferenz verfolgt werden. Wenn ein Häuslebauer schon nicht einreisen darf, dann ein normaler Tourist erst recht nicht - jedenfalls bis jetzt.
So, hier also die Zahlen und Infos aus der heutigen PK, 14 Uhr:
Augenblicklich sind 2.187 mit dem Coronavirus infizierte Personen bestätigt, 1.764 sind genesen (38 mehr als gestern). In den letzten 24 Stunden gibt es 11 Neuinfizierte. Neunzig Personen sind verstorben (in den letzten 24 Stunden drei Heimbewohnerinnen aus einem Altersheim in Koprivnica). 13 Personen werden augenblicklich künstlich beatmet. Bisher wurden insgesamt 44.886 Personen getestet. In Selbstisolation befinden sich insgesamt 16.857 Personen.
In der Gespannschaft Splitsko-Dalmatinska wurden neun neue Fälle gemeldet, davon 8 von der Insel Brac. Hier wurden gestern 92 Abstriche gemacht, von denen 49 noch ausgewertet werden müssen, diese Ergebnisse sollten in wenigen Minuten zur Verfügung stehen. Die meisten Gespannschaften hatten in den letzten 24 Stunden keine Neuinfizierten. Im Kvarner wurden nach 18 Tagen erstmals wieder ein Neuinfzierter gemeldet, der sich in Selbstisolation befand. Aktuell sind dort noch 21 Personen infiziert. Brodsko-posavska ein Neuinfizierter
Der Innenminister Bozinovic kündigte die Veröffentlichung neuer Entscheidungen/Richtlinien an, die die dritte Welle der Rückführung der Maßnahmen betreffen, die morgen in Kraft treten. Ermöglicht werden Versammlungen bis zu 40 Personen, Einkaufscentren und Gastgewerbe dürfen wieder öffnen, ebenso National- und Landschaftsparks. Künstler dürfen einzeln oder in kleinen Gruppen wieder proben. Am 18. Mai wird eine Richtlinie zum Thema Organisation und Durchführung Kulturprogramme und -veranstaltungen in geschlossenen Räumen und außerhalb erlassen. Ebenso wird die Durchführung von Trainings für alle Sportler im Freien, Sportstätten und Fitnesscenter dürfen ab 13. Mai wieder öffnen, Schwimmbäder ab dem 18.05.20.
Außer Kraft tritt die Richtlinie zum Verlassen des Wohnortes (gilt nicht für die Insel Brac). Somit sind keine Passierscheine mehr erforderlich. (Im Bedarfsfall kann dies für einzelne Orte, Regionen oder landesweit erneut in Kraft treten, sofern dies aus epidemiologischer Sicht erforderlich wird). Städteverbindender Personenverkehr wird wieder erlaubt. Bus- und Bahnhöfe werden geöffnet.
Somit ist der größte Teil aller Aktivitäten wieder erlaubt. Der Innenminister bedankte sich nochmals bei der Bevölkerung und appelliert auch in Zukunft verantwortungsbewusst zu bleiben, der Virus ist nicht besiegt.
ZUM THEMA GRENZÖFFNUNGEN – wurde auf Nachfrage erläutert: Die Intension der gestern veröffentlichten Entscheidung ist die Ermöglichung grenzübergreifender Wirtschaftstätigkeit. Es werden damit Zusammenkünfte ermöglicht, sofern es wirtschaftliche Interessen für Kroatien dies erfordern mit dem Ziel die kroatische Wirtschaft wieder zu aktivieren und Investitionen zu ermöglichen. Die entsprechenden Vorgaben sind sehr strikt (z.B. tägliche Temperaturmessungen, möglichst wenig Kontakt, Empfehlung des Tragens von Masken usw.) und man gehe davon aus, dass bei Einhaltung kaum Gefährdungen entstehend. Sollte man feststellen, dass den Empfehlungen nicht gefolgt wird, werden weitere Maßnahmen eingeführt bis hin zu Tests. Bezüglich der wirtschaftlichen Aktivitäten sei es sehr einfach die Erforderlichkeit des Grenzübergangs zu belegen, z.B. mit einem Dokument das nachweist, dass man Firmeninhaber, oder z.B: eines Bootes oder ähnlichem ist und das ein Interesse nicht nur von Ihnen sondern für Kroatien besteht. Persönliche Gründe können vielfacher Natur sein, hier handelt es sich vorrangig um die Möglichkeit Personen aus einer persönlichen Situation heraus einreisen zu lassen, und das könnte Beispielsweise die Anwesenheit bei einer Beerdigung eines Familienmitgliedes oder ähnliches sein. Auf die Frage, wer denn entscheidet, ob der angeführte Grund für die Einreise ausreichend ist und ob die Einreise bei nicht ausreichendem Grund an der Grenze verweigert wird, antwortete der Innenminister Bozinovic, das entscheide die Grenzpolizei auf Basis genauer Vorgaben. Da nicht jeder Grund im Voraus benannt werden könne, wird es die Möglichkeit der Rückfrage geben. Außerdem eine E-Mail-Adresse, an die sich auch Ausländer wenden können, um im Vorfeld abzuklären, ob ein ausreichender Grund für eine Einreise gegeben ist. Ist der Grund nicht ausreichend, werde die Einreise verweigert.
--- Ich verstehe das so, dass ich z.B. wenn ich Besitzer eines Hauses oder Bootes zur Vermietung an Feriengäste bin und hier nun dringende Arbeiten erforderlich sind, um das Objekt wieder in Betrieb zu nehmen darf ich einreisen. Handelt es sich jedoch um mein Ferienhaus, dass nur ich nutze, dann darf ich nicht. Ansonsten bleibt abzuwarten, ob genauere Informationen zu den unabwendbaren Gründen veröffentlicht werden, oder man muss sich an die angekündigte Mailadresse (vermutlich Zoll oder Polizei) wenden.
Hallo "Petrina". Vielen großen Dank für deine Ausführungen die mir sehr helfen. Muß ich mal an dieser Stelle ausdrücklich sagen. Danke und Gruß Krlescak
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